Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Kalkulation für die Dispositions- und Dienstleistungszentrale wird offengelegt.
- Die Kalkulationen der Pauschale von 38,66 € pro Fahrt mit dem Spezialfahrdienst wird offengelegt.
- Es wird festgelegt, dass der Berechnung der Pauschale die Entgeltgruppe 5 der Entgelttabelle zugrunde gelegt werden muss – sowohl für die Fahrer*innen als auch für die zweite Unterstützungsperson.
- Anbieter, die ab dem 01.12.2016 für die Durchführung der Fahrten zugelassen werden, müssen nachweisen, dass sie tariftreu sind.
Begründung
Damit die Fahrdienste den Bedürfnissen ihrer Fahrgäste gerecht werden können, brauchen sie weiterhin eine eigene Disposition. Es ist undurchsichtig, wie die Dispositions- und Dienstleistungszentrale (DDZ) in Zukunft die Disposition übernehmen soll, so dass hier eine Transparenz hergestellt werden muss. Zumal die jährlichen Kosten mit ca. einer halben Million Euro sehr hoch erscheinen.
Im Sozialausschuss am 8. September 2016 informierte die Sozialdezernentin Frau Prof. Dr. Birkenfeld darüber, dass die Berechnung für die Pauschale pro Fahrt auf der Entgeltgruppe 4 beruhe. Allerdings sind Fahrer*innen mit Personenbeförderung der EG 5 zugeordnet. Zur Berechnung einer zweiten Person im Bedarfsfalle wurde der Pflegemindestlohn zugrunde gelegt. Dieser bewegt sich außerhalb einer Tarifbindung und ist daher zurückzuweisen. Auch inhaltlich hat die Beförderung von Personen nichts mit Pflege zu tun, so dass der Bezug nicht nachvollziehbar ist. In der Realität wird auch keine „Hilfskraft“ bereitgestellt, sondern ein zweiter Fahrer bzw. Fahrerin.
In der Vergangenheit war es selbstverständlich, dass der Fahrer oder die Fahrerin den Fahrgast bei Bedarf in der Wohnung abholt, unterstützt (z.B. in den Rollstuhl helfen) und ihn auch begleitet (z.B. beim Einkaufen). Bei der geplanten Refinanzierungslage wird es diesen Service nicht mehr geben können. Zumal die Sozialdezernentin eine durchschnittliche Dauer von 23 Minuten pro Fahrt vorgibt. Dies ist nur ein Aspekt, an dem sich die Frage stellt, welche Leistungen in der Kalkulation berücksichtigt wurden.
Dem Magistrat ist nach eigener Aussage die Tarifbindung sehr wichtig. Leider arbeitet die Stadt noch immer mit vielen Anbietern zusammen, die keine Tarifbindung haben und ihre Beschäftigten auch unterhalb des TVöD-Niveaus bezahlen.
Um diesem Problem zu begegnen ist es notwendig, dass der Magistrat die Anbieter in die Pflicht nimmt und nur noch mit tarifgebundenen Anbietern zusammenarbeitet.