Unabhängige Kontrolle der Vergabekriterien

Im Koalitionsvertrag von CDU, SPD und DIE GRÜNEN vom Mai 2016 wurde vereinbart, künftig die Einhaltung von Vergabekriterien zu kontrollieren und Nicht-Einhaltungen zu sanktionieren nach dem Kölner Modell. Insbesondere sollen die Einhaltung der Tariftreue, gesetzlicher, arbeits- und sozialrechtlicher Regelungen kontrolliert und bei Verstößen sanktioniert werden.

Ich frage den Magistrat:

Wann wurden die personellen Voraussetzungen für diese unabhängige Kontrollstelle geschaffen beziehungsweise – falls noch nicht erfolgt – wann werden diese geschaffen?

Schriftliche Antwort des Magistrats

Die Stadtkämmerei sowie das Personal- und Organisationsamt bereiten derzeit die aufbauorganisatorischen Voraussetzungen für die Einrichtung eines neuen Sachgebietes „Vergabe- und Nachtragskontrolle“ im Bereich „Geschäftsstelle der Magistratsvergabekommission, Zentraleinkauf“ ab dem 01.01.2017 vor. Dieses Sachgebiet wird sich unter anderem mit der vorgenannten Vergabekontrolle/Einhaltung der Tariftreue befassen.

Für die Stellenplanvorlage 2017 wurden hierzu entsprechend zwei Stellen, Vergabekontrolleure, als Neuschaffung vorgesehen, sodass zusammen mit der Zuordnung zweier bereits vorhandener Planstellen insgesamt vier Stellen für das neue Sachgebiet zur Verfügung stehen werden.

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