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Die ABG auf den Boden ihrer Satzung zurückholen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadt Frankfurt schließt mit der ABG Frankfurt Holding GmbH einen Beherrschungsvertrag gemäß § 291 Aktiengesetz (AktG) ab. Begründung In Frankfurt herrscht Wohnungsnot. Vor allem Menschen mit geringem Einkommen können sich eine Wohnung in der Stadt … Weiterlesen