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Die Arbeit der Seniorenbeiräte anerkennen und gleichstellen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Seniorenbeauftragten sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung von 22 Euro pro Sitzungsteilnahme, sofern diese nicht der Stadtverordnetenversammlung, dem Magistrat oder einem Ortsbeirat angehören. Dabei werden ordentliche und außerordentliche Sitzungen sowie Entsendungen im Auftrag … Weiterlesen