Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Seniorenbeauftragten sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter erhalten eine Aufwandsentschädigung von 22 Euro pro Sitzungsteilnahme, sofern diese nicht der Stadtverordnetenversammlung, dem Magistrat oder einem Ortsbeirat angehören. Dabei werden ordentliche und außerordentliche Sitzungen sowie Entsendungen im Auftrag des Seniorenbeirats als Sitzung gewertet. Die Mittel werden im Haushalt eingestellt.
- Mit dem Doppelhaushalt 2015/2016 erhalten die Seniorenbeauftragten sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter die Möglichkeit, die kostenlose Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in Frankfurt bei der Stadt zu beantragen. Die Stadt übernimmt die Fahrtkosten. Die Mittel werden im Haushalt eingestellt.
Begründung
Als von der Stadt Frankfurt am Main berufenes Gremium sollten die ordentlichen Mitglieder des Seniorenbeirats und deren Vertreterinnen und Vertreter eine Gleichbehandlung erfahren. Mitglieder von Kommissionen erhalten nach der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen der Stadt Frankfurt eine Aufwandsentschädigung von 22 Euro pro Sitzung. Der Sonderstatus des Seniorenbeirats, der eine jährliche Aufwandsentschädigung von 108 Euro vorsieht, ist nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus böte die Fahrkostenübernahme im ÖPNV für die Stadt eine weitere Möglichkeit, die Tätigkeit des Beirats zu unterstützen und anzuerkennen.
Der Seniorenbeirat ist ein Gremium, dass aus den jeweiligen Frankfurter Ortsbeiräten sowie aus der Kommunalen Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) entsandt und vom Magistrat berufen wird. Er „vertritt die Interessen der älteren Bürgerinnen und Bürger Frankfurts. Er berät den Magistrat der Stadt bei allen wichtigen Angelegenheiten, die die Belange älterer Menschen in Frankfurt betreffen.“