Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Zwangsräumungen zu verhindern.
Begründung
Jedes Jahr werden in Frankfurt viele hundert Menschen per Zwangsräumung aus ihren Wohnungen entfernt. Dies hat für die Betroffenen katastrophale Folgen, da sie in der Regel nicht in eine neue Wohnung vermittelt werden können. Das „Dach über dem Kopf“ ist aber die notwendige Voraussetzung für ein menschenwürdiges Leben. Ohne Wohnung fehlt die Rückzugsmöglichkeit in die Privatsphäre, Selbstverständliches wie Kochen und Wäschewaschen sind nicht mehr möglich, Freundschaften und soziale Netzwerke zerbrechen. Oftmals ist der Verlust der Wohnung auch mit dem Verlust der gesamten Habe verbunden.
Daher sollte der Magistrat alles unternehmen, um Zwangsräumungen zu verhindern, bevor es überhaupt zu einem Gerichtsbeschluss kommt. Im Falle von Mietrückständen sollten diese vom Sozialamt übernommen werden. Dies ist auch viel billiger als die Kosten für die Zwangsgeräumten, die oftmals in Hotels untergebracht werden müssen (siehe den Magistratsbericht B 495 vom 02.12.2011). Auch ist zu überlegen, Zahlungen für Kosten der Unterkunft direkt an den Vermieter zu leisten, um Mietrückstände überhaupt nicht erst entstehen zu lassen.
Antragstellende
Stadtv. Carmen Thiele
Stadtv. Dominike Pauli
Stadtv. Lothar Reininger
Stadtv. Luigi Brillante
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Merve Ayyildiz
Stadtv. Peter Gärtner