Derzeit erproben in einem Pilotprojekt 750 Mitarbeiter*innen der DFS Deutsche Flugsicherung „JobTickets als eTicket“. Die JobTickets der Mitarbeiter*innen der Stadt Frankfurt werden noch aufwendig in Papierform ausgehändigt. Darauf sind persönliche Daten der jeweiligen Person vermerkt. Es gibt aber auch Datenschutzbedenken gegenüber dem eTicket. Darüberhinaus gibt es Vorbehalte, ob ein eTicket nicht als „geldwerter Vorteil“ zu versteuern wäre.
Ich frage den Magistrat:
Welche Vor- und Nachteile würde es mit sich bringen, die JobTickets der städtischen Mitarbeitenden als eTicket herauszugeben?
Schriftliche Antwort von Personaldezernent Stefan Majer (Grüne)
Der Magistrat sieht in einer Umstellung des Job Tickets von der gegenwärtigen Papierform in ein eTicket nicht nur einen Komfortgewinn für die städtischen Bediensteten, sondern auch wesentliche Vorteile für die Administration. So würde der gegenwärtige vergleichsweise zeitintensive Aufwand für die monatliche Ausgabe der Papiertickets und deren Abrechnung wegfallen. eTickets sind auch der „Schlüssel“ für weitere Mobilitätsdienstleistungen wie z.B. Car- und Bikesharing.
Der Einführung des eTickets entgegenstehende Nachteile sieht der Magistrat, außer dem hierfür erforderlichen Umstellungsaufwand, nicht.
Auch datenschutzrechtliche Aspekte stehen der Umstellung des Jobtickets auf eTicket nicht entgegen. Auf der Chipkarte werden nur wenig persönliche Daten gespeichert. Neben den nötigen Angaben zum Fahrkartenprodukt werden ausschließlich in maskierter Form (d.h. nicht in Klarschrift) Vor- und Nachname, Geburtsmonat und -jahr und Geschlecht des Arbeitnehmers gespeichert. Auf diese Daten hat ausschließlich der Arbeitgeber Zugriff.
Vor diesem Hintergrund steht der Magistrat in engem Kontakt mit dem Rhein-Main-Verkehrsverbund, traffiQ und der Verkehrsgesellschaft Frankfurt, mit dem Ziel für die Stadt Frankfurt am Main und die an den JobTicket-Vertrag angeschlossenen Dritten möglichst bald das Job Ticket für die Stadtverwaltung als eTicket RheinMain auszugeben.