Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bemalung von Multifunktionsgehäusen der Deutschen Telekom ist durch die Stadt Frankfurt nicht grundsätzlich zu verweigern.
Begründung
Im Juli 2015 hat die Deutsche Telekom darauf hingewiesen, dass ihre grauen Multifunktionsgehäuse (MFG) bemalt werden dürfen. Neben legaler Graffiti verschönern so oft Kunstwerke von kommunalen Einrichtungen, Schulen oder Kindergärten die ehemals grauen Kästen. Es bestehen einige Auflagen, die sicherstellen, dass die Funktionsfähigkeit der MFG gewährleistet ist und dass ausschließlich ethisch, politisch und religiös neutrale Motive angebracht werden.
Trotz eines vereinfachten Verfahrens sind MFG in Frankfurt nicht bemalt. Dies liegt daran, dass die Stadt Frankfurt Genehmigungen mit Verweis auf die „Stadtbildpflege“ grundsätzlich verweigert. Angesichts des ungeschmückten Erscheinungsbildes der Kästen erscheint das nicht nachvollziehbar.
Antragstellende
- Stadtv. Astrid Buchheim
- Stadtv. Ayse Dalhoff
- Stadtv. Dominike Pauli
- Stadtv. Eyup Yilmaz
- Stadtv. Martin Kliehm
- Stadtv. Merve Ayyildiz
- Stadtv. Michael Müller
- Stadtv. Pearl Hahn