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Ausnahmen für Veranstaltungen an Feiertagen

Gemäß Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 458/10) ist ein grundsätzliches Verbot von Versammlungen und Veranstaltungen an so genannten „stillen“ Feiertagen unverhältnismäßig. Der Gesetzgeber muss vielmehr die Möglichkeit einer Ausnahme von stilleschützenden Unterlassungspflichten vorsehen. Dies gilt besonders für den Schutzbereich der … Weiterlesen