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Kitas in Randzeiten öffnen
Produktbereich: 20 Bildung Projektgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Mindestens 30% der städtischen Kindertagesstätten gewährleisten nach Bedarf ganzjährig Betreuungszeiten von 6 bis 20 Uhr. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Wochenenden und gesetzliche Feiertage. Begründung Die derzeitigen … Weiterlesen →