Produktbereich: 20 Bildung
Projektgruppe: 20.02 Betrieb städtischer Kitas
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Mindestens 30% der städtischen Kindertagesstätten gewährleisten nach Bedarf ganzjährig Betreuungszeiten von 6 bis 20 Uhr. Ausgenommen von dieser Regelung sind lediglich Wochenenden und gesetzliche Feiertage.
Begründung
Die derzeitigen Regelöffnungszeiten von 7:30 bis 17:00 Uhr entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen der modernen Arbeitswelt.
Chancengleichheit heißt, Rahmenbedingungen zu schaffen, die es Frauen und Männern ermöglichen, Familie mit Beruf zu verbinden. Eine der wichtigsten kommunalpolitischen Aufgaben ist es daher, Betreuungsangebote für alle Kinder zur Verfügung zu stellen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleisten. Die Öffnungszeiten der städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen müssen deshalb flexibler werden und sich den Bedürfnissen von berufstätigen Eltern anpassen.
Wie groß die Not ist, kann man im „Betreut Report 2011“ nachlesen. Dort heißt es zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf: 65% der Befragten mussten mit der Familiengründung von einer Voll- in eine Teilzeitstelle wechseln.
Es besteht eine steigende Nachfrage von Eltern, die sich für ihre Kinder eine flexible Kinderbetreuung wünschen. 82% der Befragten geben an, dass flexiblere Öffnungszeiten einen positiven Einfluss auf ihr Berufsleben hätten.
Um diesen Wandel des Arbeitsmarkts zu reflektieren, ist es notwendig, die Bedürfnisse von Berufstätigen zu erfüllen. Mit einer Erweiterung der Betreuungszeiten in 30% der städtischen Kitas ist ein erster Schritt in die richtige Richtung getan, um Frankfurt als lebenswerte Stadt für Famlien zu erhalten.
Antragsteller
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Luigi Brillante