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Schlagwort-Archive: Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung
Gefahrengebiete in Frankfurt
Polizeiliche Gefahrengebiete sind in die öffentliche Aufmerksamkeit gerückt, seitdem die Hamburger Polizei den Wohnort von 50.000 Menschen dazu erklärt hat. Auch in Hessen können gemäß § 18 (2) Nr. 1 HSOG Identitätskontrollen durchgeführt, Personen festgehalten und ihre Sachen durchsucht werden. … Weiterlesen