Gefahrengebiete in Frankfurt

Polizeiliche Gefahrengebiete sind in die öffentliche Aufmerksamkeit gerückt, seitdem die Hamburger Polizei den Wohnort von 50.000 Menschen dazu erklärt hat. Auch in Hessen können gemäß § 18 (2) Nr. 1 HSOG Identitätskontrollen durchgeführt, Personen festgehalten und ihre Sachen durchsucht werden.

Ich frage den Magistrat:

Welche konkreten Orte in Frankfurt am Main fallen unter § 18 (2) Nr. 1 HSOG, und ist in Frankfurt auch eine ad-hoc-Klassifizierung als „kriminalitätsbelasteter Ort“ durch Polizeikräfte vor Ort möglich?

Schriftliche Antwort von Stadtrat Markus Frank

Der Magistrat beabsichtigt nicht, Flächen zu polizeilichen Gefahrengebieten zu erklären.

Dieser Beitrag wurde unter Fragen abgelegt und mit , , , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
Nach oben