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Keine Ausnahmen von der Einwilligungspflicht bei Abgabe von Stadtvermögen

Änderungsantrag der ELF Piraten Fraktion zum Etatentwurf 2014, Anlage 2, Allgemeine Bewirtschaftungsvorschriften Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der folgende Satz in Ziffer 5.13, „Abgabe von Vermögensgegenständen“, ist zu streichen: „Die Verwertung von Altstoffen, z. B. Schrott, Altpapier usw. fällt nicht unter … Weiterlesen