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Keine Vorratsdatenspeicherung im städtischen Netz

Die „Einverständniserklärung zur Nutzung des Internetportals über das Funknetzwerk des Büros der Stadtverordnetenversammlung“ erklärt unter Berufung auf § 97 Abs. 3 TKG in Verbindung mit § 113a, dass Nutzungsdaten und Einzelnachweise der Internetnutzung erst nach sechs Monaten gelöscht werden. Das … Weiterlesen