Anonymisiertes Bewerbungsverfahren

Antrag der ELF Piraten Fraktion zum Magistratsbericht B 320/2012

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistratsbericht B 320/2012 wird abgelehnt.
  2. Die Stadt Frankfurt beginnt sofort mit den notwendigen Vorbereitungen, das anonymisierte Bewerbungsverfahren ab Januar 2013 einführen zu können.
  3. Ab Januar 2013 werden Neueinstellungen in der Stadtverwaltung, den städtischen Eigenbetrieben, stadtnahen Vereinen und städtischen Stiftungen per anonymisiertem Bewerbungsverfahren getätigt.
  4. In den Gesellschaften, an denen die Stadt Frankfurt beteiligt ist, wird sich dafür eingesetzt, ihre Einstellungspraktiken hinsichtlich des Aspekts „Anonymisierte Bewerbungen“ zu überdenken. Über die Resonanz ist der Stadtverordnetenversammlung spätestens im Herbst 2013 unaufgefordert zu berichten.

Begründung

Anonymisierte Bewerbungen stellen die Qualifikationen der BewerberInnen in den Vordergrund und bieten somit mehr Chancengleichheit und Fairness. Gerade Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund oder Behinderungen erhalten dadurch eine erste Chance zum Bewerbungs­gespräch.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) zieht eine positive Bilanz nach ihrem bundes­weiten Modellprojekt, das über ein Jahr lang wissenschaftlich begleitet wurde, und hält die Methoden für gut umsetzbar. Ein von ihr veröffentlichter Leitfaden soll die Einführung erleichtern.

Die Stadt Frankfurt beansprucht eine Vorreiterrolle in der Integrationspolitik. Durch die Einführung des anonymisierten Bewerbungsverfahrens soll die Stadt ihrem eigenen Anspruch gerecht werden.

Unter diesen Voraussetzungen brauchen wir nicht weitere Bewertungen abzuwarten, sondern können entsprechend der Antidiskriminierungsrichtlinie handeln (Beschluss § 6020 vom 18.09.2003).

Mit dem anonymisierten Bewerbungsverfahren präsentiert sich die Stadt Frankfurt als offener und moderner Arbeitgeber. Der Imagegewinn hilft dabei, neue Gruppen von Bewerbenden anzu­sprechen. Zusätzlich bietet die Einführung des anonymisierten Bewerbungsverfahrens die Sicherheit, rechtskonform nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz zu handeln.
Antragsteller:

Stv. Luigi Brillante
Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster

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