Firmenparkplätze besteuern, auf ÖPNV umsteigen

Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft
Projektgruppe: 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine jährliche Abgabe erhoben werden kann pro Firmenparkplatz von Unternehmen, die über mehr als zehn Mitarbeiterparkplätze verfügen. Kundenparkplätze sind davon ausdrücklich ausgenommen.

Begründung

Die Hessische Landesregierung hat mit der Änderung der Hessischen Bauordnung der Stadt Frankfurt die Möglichkeit genommen, für die per Stellplatzeinschränkungssatzung reduzierten Parkplätze eine Stellplatzablöse einzunehmen. Dadurch fehlen erhebliche Mittel im Haushalt, die bislang in den Ausbau der Nahmobilität und des ÖPNV geflossen sind. Gleichzeitig strömen durch die nun wieder vermehrt gebauten Stellplätze mehr Fahrzeuge in die Stadt.

In Großbritannien haben Nottingham und Bristol die so genannten „Workplace Levies“ entdeckt, womit sie die Verstopfung der Städte durch motorisierten Individualverkehr reduzieren, Anreize zum Umstieg auf den ÖPNV setzen, das Stadtklima und nicht zuletzt ihren Etat verbessern.

Sollte es hierzu eine Rechtsgrundlage in Hessen geben, wäre dies eine mögliche Kompensation für die entfallene Stellplatzablöse. Frankfurt hat einen sehr guten öffentlichen Nahverkehr; in dieser Stadt Arbeitende müssen nicht mit ihrem eigenen Auto einpendeln.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

Dieser Beitrag wurde unter Anträge abgelegt und mit , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
Nach oben

Comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert