Personalausweis als Pfand in Museen

Kontext: Wortprotokoll über die 21. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 25. April 2013, TOP 3, 20. Fragestunde, Frage 884

Stadtverordneter Martin Kliehm, Piraten:

Nach § 1 des Personalausweisgesetzes gilt: „Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben.“ Im Städelmuseum wurde ich nach einem Lichtbildausweis als Pfand für einen Audioguide gefragt, „zum Beispiel einen Führerschein oder Personalausweis“. Damit wurde mir nahegelegt, dass es in Ordnung wäre, freiwillig meinen Personalausweis auszuhändigen.

Ich frage den Magistrat:

Sind alle stadteigenen oder mit städtischen Fördermitteln ausgestatteten Institutionen nachdrücklich darauf hingewiesen worden, dass der Personalausweis als Pfand inakzeptabel ist, und warum können noch keine eigenen Geräte (z.B. Smartphones mit QR/NFC) anstelle von Audioguides genutzt werden?

Schriftliche Antwort von Kulturdezernent Prof. Dr. Felix Semmelroth:

Sehr geehrter Herr Stadtverordneter Kliehm,

die städtischen Museen werde ich an die entsprechende Veröffentlichung in den Nachrichten der Stadtverwaltung erinnern. Dem Städelmuseum kann ich die Information auch zukommen lassen, obwohl es sicher nicht die Aufgabe der städtischen Verwaltung sein kann, Externe auf bestehende Gesetzestatbestände aufmerksam zu machen.

Bisher können noch keine eigenen Geräte der Besucher verwendet werden, da nicht alle Besucher, insbesondere die Älteren unter ihnen, über entsprechende Geräte verfügen. Diese Ausgrenzung kann und will ich nicht unterstützen. Es können aber aus finanziellen Gründen nicht parallel beide Systeme angeboten werden. Die technische Entwicklung in diesem Bereich schreitet jedoch sehr rasch voran, so dass ich in den nächsten Jahren mit einer befriedigenden Lösung rechne.

Parlis: Frage F 884/2013

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