Änderung der Friedhofsordnung: Bürokratie bei Fotoaufnahmen abbauen

Antrag der ELF Piraten Fraktion zur Magistratsvorlage M 212/2013

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Bei Film-, Ton-, Video- oder Fotoaufnahmen wird künftig nicht mehr zwischen privater und nicht-privater Nutzung unterschieden; die übrigen Verhaltensregeln gelten weiterhin. Im Entwurf der neuen Friedhofsordnung werden § 5 (2j) sowie der korrespondierende § 42 41 (1) Nr. 16 und 17 er­satzlos gestrichen. Die Nummerierungen der nachfolgenden Punkte passen sich entsprechend an.

Begründung

§ 59 des Urheberrechtsgesetzes regelt die Panoramafreiheit:

„Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben.“

Friedhöfe sind öffentliche Orte, es gilt die Panoramafreiheit.

Überdies ist heutzutage eine Trennung zwischen „privater“ und „nicht-privater“ Aufnahme oft nicht mehr möglich. Aufnahmen können privat erlaubnisfrei erstellt und unter einer freien Creative Commons-Lizenz z.B. auf Facebook, flickr, Instagram, Picasa, Tumblr, Vine oder YouTube veröffentlicht werden. Jahre später kommt eine Anfrage von einem Verlag zur Veröffentlichung in einem Bildband über Friedhöfe oder von der Redaktion einer Website mit touristischen Tipps über Frankfurt, die werbefinanziert ist. Dazu hätte die Urheberin oder der Urheber vor der Aufnahme um Erlaubnis fragen müssen, was nicht abzusehen war.

Die Differenzierung zwischen erlaubnisfreien privaten Aufnahmen und erlaubnispflichtigen nicht-privaten erübrigt sich auch, denn die Kunstschaffenden müssen sich laut den anderen Satzungs­punkten ohnehin pietätvoll verhalten, und für Aufnahmen mit größeren Filmteams würden sie eine Sondernutzungsgenehmigung des Ordnungsamtes benötigen.

Durch die Pflicht, eine Erlaubnis einzuholen, wird die Arbeit von Kunst- und Ortshistoriker*innen, Fotograf*innen, Journalist*innen, Blogger*innen und vielen anderen mit unnötigen bürokratischen Hürden versehen. Eine Differenzierung zwischen privater und nicht-privater Nutzung ist nicht mehr sinnvoll oder zeitgemäß und sollte darum ersatzlos gestrichen werden.

Antragsteller

Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Luigi Brillante

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