Stationskontrollen der VGF

Zugehörige Vorlagen: Antrag NR 743/2013 (Piraten)

Kontext: Wortprotokoll über die 27. Plenarsitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag, den 12. Dezember 2013 (16.30 Uhr bis 22.55 Uhr), TOP 4, Fragestunde

Stadtverordneter Martin Kliehm, Piraten

Sehr verehrte Damen und Herren!

Wir haben vorhin gehört, dass leider keine Zahlen vorliegen, wie viele von den 152 Fahrgästen, die ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurden, ihr Ticket nur vergessen hatten. Für mich sind diese Zahlen damit eigentlich wertlos. Selbst wenn sie gültig wären, selbst wenn wir 5,9 Prozent Schwarzfahrerinnen und Schwarzfahrer in Frankfurt hätten, dann wäre das zum Beispiel im Vergleich zu den Stationskontrollen in Dortmund, wo zehn Prozent schwarzfahren, eigentlich noch ein sehr guter Wert.

Sie nennen Ihre Stationskontrolle einen Dank an die Fahrgäste. Das ist ein sehr leicht zu durchschauender Euphemismus. Was Sie dort durchgeführt haben, war eine Razzia. Ich war selbst vor Ort, Herr Stock, Sie waren es nicht. Dort konnte man sich ein Bild machen, die Journalisten haben mit den Pressesprechern gescherzt, aber die Frankfurterinnen und Frankfurter – auch die, die ein Ticket hatten – waren nicht besonders amused von dieser Kontrolle. Das ist nun einmal ein Zeichen der Obrigkeit, worüber die Fahrgäste nicht besonders erbaut waren. Wir haben ein akzeptiertes Instrument, nämlich die Kontrollen in den Zügen, da hat niemand etwas dagegen, aber diese Fahrscheinkontrollen an den Bahnsteigen sind unseres Erachtens unverhältnismäßig.

(Beifall)

Hinzu kommt, und deshalb haben wir den Antrag gestellt, dass entsprechend den allgemeinen Beförderungsbedingungen jeder, der den Bahnsteig betreten möchte, einen unentgeltlichen Berechtigungsschein benötigt. Jetzt haben wir das Problem, dass es diesen Berechtigungsschein nicht am Fahrkartenautomaten gibt. Ich kann so einen Berechtigungsschein nur bekommen, wenn bereits eine Kontrolle im Gange ist. Das heißt, zu allen anderen Zeiten müssen Leute, wenn sie nachts jemanden zur Bahn bringen, weil sie sich um die Sicherheit sorgen, den Bahnsteig illegal betreten oder eine Kurzstreckenkarte kaufen. In den Beförderungsbedingungen steht aber, dass sie das Recht haben, einen unentgeltlichen Berechtigungsschein zu bekommen.

Das war bisher kein Problem, denn wo kein Kläger, da kein Richter. Herr zu Löwenstein kann es bestimmt auch auf Latein sagen. Entsprechend dieser Dispositionsmaxime war es bisher kein Problem, es wird jetzt aber ein Problem, denn es kann passieren, während ich da unten am Bahnsteig Grüneburgweg bin, dass Sie oben die Station dichtmachen. In dem Moment ist ein Kläger da, ich werde als Schwarzfahrer angezeigt und muss 40 Euro zahlen. Deswegen haben wir die Forderung, dass ein Moratorium entsteht, bis diese Bahnsteigkarten am Automaten zu erlangen sind.

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