Produktbereich: 18 Soziales
Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Für den Doppelhaushalt 2015/2016 werden die beantragten Mittel für den Verein Frauen helfen Frauen e.V. zur Verfügung gestellt. Es wird eine verbindliche und kostendeckende Finanzierung des Frauenhauses gewährleistet, unabhängig vom Einzelfall. Der geforderten Aufstockung der Personal- und Sachkosten für die Beratungs- und Interventionsstelle wird Rechnung getragen.
Begründung
Das Frauenhaus und die Beratungsstelle sind seit 36 Jahren ein unverzichtbarer Bestandteil zum Schutz von Frauen und Kindern vor Gewalt und Teil des Hilfesystems in Frankfurt.
Der Zuschuss für den Verein Frauen helfen Frauen ist allerdings seit Jahren gleich bleibend. Die Fördersumme wurde trotz jährlich steigender Personal- und Sachkosten nicht erhöht. Damit befindet sich der Verein in einer extrem schwierigen finanziellen Situation.
Die Aufrechterhaltung des Betriebs erweist sich mehr und mehr als ein Kraftakt, der zu Lasten der konkreten Arbeit mit den Frauen und Kindern geht und mit hoher Belastung für alle Kolleginnen des Vereins verbunden ist. Das Volumen an Personal und Arbeitszeit reicht oft nicht aus, um spezifische Aufgabenbereiche in vollem Umfang umzusetzen.
Der Verein Frauen helfen Frauen braucht eine ausreichende institutionelle Finanzierung, die unabhängig von politischen Mehrheiten und Sparvorgaben langfristig bestehen kann. Schutz für misshandelte Frauen und deren Kinder ist keine freiwillige Leistung. Sicher, schnell, unbürokratisch und bedarfsgerecht – so müsste der Zugang gewaltbetroffener Frauen und ihrer Kinder zu Schutz und Unterstützung sein.