Schulfrei am Fastnachtsdienstag

Am Klaa Pariser Fastnachtszug nahmen auch dieses Jahr wieder 100.000 Zuschauerinnen und Zuschauer teil, neben den etwa 2000-3000 Aktiven. Das Staatliche Schulamt legte für die Stadt Frankfurt einen der drei beweglichen Ferientage auf den in dieser Stadt unbedeutenden Rosenmontag, statt wie früher je einen halben auf die Dienstagnachmittage von Fastnachtsdienstag und Wäldchestag. Somit ist es jeder Schule selbst überlassen, ob die Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte an den beiden einzigen „Frankfurter Feiertagen“ frei bekommen oder nicht.

Ich frage den Magistrat:

Wie steht der Magistrat zu dieser Entwicklung, und wird er sich zukünftig dafür einsetzen, dass stadtweit an den beiden Tagen nachmittags wieder schulfrei ist?

Schriftliche Antwort von Stadträtin Sarah Sorge (Grüne)

Die Festlegung der beweglichen Ferientage erfolgt jährlich neu in einem vom Staatlichen Schulamt festgelegten Verfahren: Aus den Gesamtkonferenzen der Schulen werden Vorschläge zu beweglichen Ferientagen gemacht, diese werden im Staatlichen Schulamt gesammelt. In Abstimmung mit dem Gesamtpersonalrat der Lehrerinnen und Lehrer erfolgt dann der Beschluss, welche beweglichen Ferientage im jeweiligen Jahr gelten sollen. In der Regel sind dies die Tage nach den beiden Feiertagen Fronleichnam und Christi Himmelfahrt. Ein zusätzlicher Tag wird verschieden gelegt, so dass auch einmal der Freitag nach dem 1. Mai (im betreffenden Jahr ein Donnerstag) ein beweglicher Ferientag war.

Eine Aufsplittung der beweglichen Ferientage in zwei halbe Tage hat es nach Angaben des Staatlichen Schulamts im Rahmen dieses Verfahrens noch nicht gegeben. Es steht den Schulen jedoch frei, ihre Stundenpläne so zu gestalten, dass den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eröffnet wird, den Fastnachtsumzug in Klaa Paris mitzuerleben. Der Magistrat respektiert diese Autonomie der Schulen und sieht keine Notwendigkeit, in dieser Thematik gestaltend einzugreifen.

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