Verschleppung in den Stadtwald

Im Bericht über einen Strafprozess gegen einen Polizisten wurde in der Frankfurter Rundschau vom 4. Februar 2015 beschrieben, wie die Polizei einen Betrunkenen im Stadtwald bei einbrechender Dämmerung aussetzte. Dies sei durchaus kein unüblicher Bereich für eine Personenverbringung. Übersetzt heißt das, es werden öfter Personen im Wald ausgesetzt. Der Magistrat ist zwar nicht der Dienstherr der Frankfurter Polizei, aber zweifelsohne hat er eine Fürsorgepflicht für die Bevölkerung und Gäste in dieser Stadt.

Ich frage den Magistrat:

Wie beurteilt der Magistrat diese polizeiliche Maßnahme, und hält er eine solche Aussetzung von hilflosen Menschen für angemessen?

Schriftliche Antwort von Stadtrat Markus Frank (CDU)

Der Magistrat ist vom Polizeipräsidium Frankfurt am Main unterrichtet worden, dass es sich bei der Verbringung von Personen in den (Stadt-) Wald um eine Form des so genannten Verbringungsgewahrsams handelt.

Dieser ist seit 12. Januar 2012 bei Polizeipräsidium Frankfurt aufgrund von Unklarheiten in der aktuellen Rechtsprechung bis auf weiteres ausgesetzt und wird seither nur noch als so genanntes Austauschmittel, also mit Zustimmung des Betroffenen als Alternative zu einer gewöhnlichen Ingewahrsamnahme im Polizeigewahrsam, praktiziert.

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