Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Römer zum Magistratsvortrag M 4/2015
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die in der M 4/2015 genannten Grundstücke (Höhenstraße/Berger Straße 103, Billtalstraße 34 und Berger Straße 424) werden nur unter folgenden Maßgaben an die ABG Frankfurt Holding GmbH übertragen:
- Die Grundstücke werden im Erbbaurecht vergeben.
- Die Hälfte der Wohnungen sollen im 1. Förderweg als Sozialwohnungen entstehen.
- Der Magistrat wird aufgefordert zu berichten, wie die geplanten Bauvorhaben, die gegen das geltende Baurecht verstoßen, genehmigt werden sollen.
Begründung
Mit der Magistratsvorlage M 4/2015 soll der Verkauf dreier städtischer Grundstücke an die ABG beschlossen werden. Der Kaufpreis orientiert sich dabei an dem an die geplante Ausnutzung angepassten Bodenrichtwert. Damit ergeben sich Kaufpreise, die definitiv zu hoch sind. Im letzten Satz der M 4 heißt es: …die Veräußerung der Grundstücke [ist] für die Stadt wirtschaftlich vorteilhaft
. Ob dies für die zukünftigen Mieter wirtschaftlich vorteilhaft ist, interessiert den Magistrat nicht. Schließlich sind hohe Bodenpreise ein Grund für die hohen Mieten in Frankfurt. So lässt sich kein bezahlbarer Wohnraum schaffen!
Sinnvoller wäre eine Vergabe im Erbbaurecht, wie es ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vorsieht. Die Begründung der Magistratsvorlage, dass ansonsten eine gemeinsame Bebauung mit den Nachbargrundstücken nicht möglich sei, ist nicht stichhaltig.
Für diese Bauvorhaben sind keine Sozialwohnungen vorgesehen. Hier soll nur teilweise durch das Frankfurter Programm für senioren- und familiengerechtes Wohnen gefördert werden, das zu Mieten weit über dem Niveau von Sozialwohnungen führt. Die von uns geforderte 50-Prozent-Quote reicht noch nicht einmal aus, um den Schwund an Sozialwohnungen, die aus der Belegung gefallen sind, auszugleichen. Auffällig ist auch, dass der Magistrat die geförderten Wohnungen nur in den schlechten Wohnlagen Höhenstraße (Straßenlärm) und Billtalstraße (Bahnlärm) vorsieht, nicht aber in der Berger Straße 424.
Die geplante Bebauung widerspricht dem geltenden Baurecht
Die Fläche in der Höhenstraße ist im Bebauungsplan NO 21d Nr. 1 als Verkehrsfläche vorgesehen, gedacht für die Verbreiterung der Höhenstraße. Diese Verbreiterung will heute niemand mehr, sodass eine Wohnbebauung dort im öffentlichen Interesse ist. Das angrenzende Gebiet ist aber als Mischgebiet mit 4 Vollgeschossen und einer Grundflächenziffer (GRZ) von 0,3 ausgewiesen. Die geplante Geschossflächenziffer (GFZ) von 3,78 ist damit nicht darstellbar. Außerdem ist das Haus Berger Straße 103, das abgerissen werden soll, in der Erhaltungssatzung Nr. 42 (Nordend II) als besonders erhaltenswertes Gebäude aufgeführt. Es handelt sich um einen Gründerzeitbau mit verzierter Klinkerfassade, der mit dem Nachbarhaus 101 eine Einheit bildet.
Das Grundstück Billtalstraße 34 ist im Bebauungsplan SW 6a Nr. 1 als Mischgebiet mit 3 Vollgeschossen, GRZ 0,3 und GFZ 0,9 ausgewiesen. Die geplante GFZ von 1,37 widerspricht der Festsetzung im Bebauungsplan.
Die Berger Straße 424 liegt im Bereich der Erhaltungssatzung Nr. 51 Bornheim, deren Aufstellung gerade beschlossen wurde. Mit dieser Erhaltungssatzung soll die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung erhalten werden. Warum gerade in diesem Bereich teure frei finanzierte Wohnungen entstehen sollen, ist nicht verständlich, denn dies wird der Gentrifizierung Bornheims einen weiteren Schub geben.