Rückerstattung der Elternentgelte für die Dauer des Streiks im Sozial- und Erziehungsdienst

Dringlicher Antrag gem. § 17 (3) GOS

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadt Frankfurt am Main erstattet die Elternentgelte, die während der Dauer des Streiks im Sozial- und Erziehungsdienst anfallen.
  2. Die Stadt Frankfurt am Main wird die zusätzlichen Kosten einer Tarifeinigung nicht durch höhere Elternentgelte kompensieren.

Begründung

Das Bildungsdezernat hat in dieser Sache auf die gültige Rechtslage in Frankfurt hingewiesen. In den Betreuungsverträgen mit den Eltern sei festgehalten, dass es im Falle von Streikmaßnahmen keine Rückzahlung von Elternentgelten gebe. Trotzdem dürfen die Eltern nicht die finanzielle Last dieses Tarifstreits tragen. Die Stadt hat eine soziale Verantwortung für die Beschäftigten und die Eltern.

Die kommunalen Arbeitgeber haben die Folgen des Streiks zu verantworten, da sie durch ihre starre Haltung, den Beschäftigten nach fünf Verhandlungsrunden kein Angebot zu unterbreiten, die Ursache für den unbefristeten Streik selbst geschaffen haben.

Für die kommunalen Arbeitgeber ist der Streik mit erheblichen Einsparungen von Personalkosten verbunden, da für viele Beschäftigte die Lohnfortzahlung aufgrund des geleisteten Streikgeldes entfällt. Die Einsparung sollte den Eltern zu Gute kommen, da die Betreuung während des Streiks von den Eltern übernommen bzw. organisiert werden muss.

Mit der Drohung bei Weiterführung des Streiks müsse mit einer Erhöhung der Elternentgelte gerechnet werden, versuchen die kommunalen Arbeitgeber die Eltern und die Beschäftigten der Kindertagesstätten gegeneinander auszuspielen.

Frühkindliche Bildung gehört zur Daseinsvorsorge. Die Finanzierung dieser wichtigen Aufgabe sollte ohnehin nicht den Eltern aufgebürdet werden.

Antragstellende

  • Stadtv. Carmen Thiele
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Lothar Reininger
  • Stadtv. Luigi Brillante
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Peter Gärtner
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