Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen seiner Stellungnahme an das Eisenbahnbundesamt bzw. in den Planabstimmungen mit der Deutschen Bahn AG einzufordern, dass alle unterirdischen Wege der zu modernisierenden Verteilerebene des Frankfurter Hauptbahnhofs ausschließlich geradlinig, ohne Knicke und Winkel, zu führen sind. Ferner ist zu berichten, welche Erkenntnisse der Magistrat darüber hat, mit welchen nicht zu vertretenden Kosten eine solche Planung einhergehen würde.
Begründung
Bisher ist die unterirdische Verteilerebene durch einen breiten Mittelgang gekennzeichnet, von dem die einzelnen Aufgänge abgehen. Es gibt nur wenige, nicht einsehbare Ecken. Anstatt auch diese Ecken einsehbar zu machen, bringen die Pläne der Bahn eine Verschlechterung: Die Wege werden verengt, und es werden neue, nicht einsehbare Bereiche geschaffen. Insbesondere der geplante Gang zum Ausgang Münchener Straße ist sehr eng und enthält einen 45°-Knick. Der Ausgang Düsseldorfer Straße ist sogar nur über zwei 90°-Knicke zu erreichen. In beiden Fällen entstehen größere, nicht einsehbare Bereiche.
In der Vorlage B 8 entgegnet der Magistrat auf die oben bezeichnete Forderung, dass die Schaffung ausschließlich gerade geführter Wege, also eine völlige Transparenz, aufgrund baulicher Hinderungsgründe mit vertretbarem Aufwand nicht herzustellen sei. Der Aufwand als solcher ist nicht näher bezeichnet und es ist auch nicht nachzuvollziehen, warum bspw. eine äußerliche Umgrenzung des unterirdischen Bauwerks oder die Lage der zukünftigen Aufgänge eine geradlinige Wegeführung unmöglich machen soll.
Unstrittig ist, dass nicht einsehbare Bereiche in der unterirdischen Wegeführung Angsträume schaffen und geradezu dazu einladen, von Wildpinklern oder Drogenkonsumenten in Beschlag genommen zu werden. Eine dahingehende Planung ist nicht akzeptabel.
Der Hauptbahnhof mit seiner B-Ebene ist vor allem ein Verkehrsbauwerk und kein Einkaufszentrum. Die Verkehrs- und Sicherheitsbedürfnisse der Bahnhofs-Benutzer müssen Vorrang behalten. Die Bahn lehnt Änderungen „mit Hinweis auf den Entfall von Vermarktungsflächen“ (Zitat aus der B 8) ab – dieses Argument ist entschieden zurückzuweisen.
Antragstellende
- Stadtv. Carmen Thiele
- Stadtv. Dominike Pauli
- Stadtv. Lothar Reininger
- Stadtv. Luigi Brillante
- Stadtv. Martin Kliehm
- Stadtv. Merve Ayyildiz
- Stadtv. Peter Gärtner