Magistratsbeschlüsse einhalten

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadt Frankfurt am Main nimmt die Ausschreibung der Dienstleistungs- und Dispositionszentrale (DDZ) für den Behindertenfahrdienst zurück und bezieht die FBAG in das weitere Vorgehen mit ein.

Begründung

Laut Magistratsbericht B 354/2009 informiert er die FBAG frühzeitig über grundsätzliche Angelegenheiten, die die behinderten Bürgerinnen und Bürger betreffen und beteiligt sie. Dies ist vor der Ausschreibung der Dienstleistungs- und Dispositionszentrale (DDZ) für den Behindertenfahrdienst nicht geschehen.

In der Plenarsitzung vom 12. Mai 2016 antwortete Frau Prof. Dr. Dr. Birkenfeld auf eine entsprechende Frage (F 23/2016), dass es Interessenkonflikte geben könne, weil in der FBAG auch Organisationen vertreten seien, die sich auf die Ausschreibung bewerben könnten. Wenn es diese Befürchtung gibt, dann sind die Vertreter*innen dieser Organisationen für die Beteiligung zu diesem Thema auszuschließen. Es ist jedoch kein Grund, die Mitbestimmung der FBAG zu umgehen.

In der Fachausschusssitzung Verkehr und Beförderungsdienst vom 25.04.2016 wurden Nachteile einer zentralen Vergabe der Dienstleistungs- und Dispositionszentrale thematisiert, die nicht berücksichtigt wurden. Deswegen ist die Ausschreibung zurückzunehmen und die FBAG im Vorfeld einer Entscheidung zu beteiligen.

Antragstellende

  • Stadtv. Astrid Buchheim
  • Stadtv. Ayse Dalhoff
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Eyup Yilmaz
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Michael Müller
  • Stadtv. Pearl Hahn
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