Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Leitfaden der Stadt Frankfurt zur bürgernahen Verwaltungssprache und die Ziffer 4.7.6. der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main (AGA I) sind bei der Gestaltung von Texten des Magistrats verbindlich. Insbesondere Texte, die die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen, werden in leichter Sprache verfasst. Wie zum Beispiel der Haushaltsentwurf, Jahresabschluss, Konzernabschluss und Texte zur Stadt- und Verkehrsplanung.
Begründung
Im Bericht B 211/2015 schreibt der Magistrat, dass die städtischen Ämter und Dezernate die oben genannten Regelungen und Leitfaden beachten. Weiterhin schreibt der Magistrat: Unabhängig davon wird darauf geachtet, auch komplexe Sachverhalte in verständlicher Sprache abzufassen
.
In der Praxis sieht es aber anders aus. In Berichten und Vorträgen des Magistrats wird ein Sprachstil gepflegt, der es Leserinnen und Lesern schwer macht, den Inhalt auf Anhieb zu verstehen. Das gilt insbesondere für Vorlagen des Magistrats, die den städtischen Haushalt betreffen. Hier gewinnt man eher den Eindruck, dass die Sprache dazu eingesetzt wird, einfache Sachverhalte noch komplexer darzustellen. Vor allem die in Ziffer 4.7.6 AGA I aufgeführten Regeln,
- kurze, klare Sätze bilden, keine Schachtelsätze
- vermeidbare Fremdwörter weglassen
- logische Gedankenfolge einhalten
- auf klare und vollständige Darstellung achten
- Abkürzungen nur insoweit verwenden, als sie allgemein gebräuchlich und auch dem Laien verständlich sind. Abzukürzende Worte sind erstmalig auszuschreiben, dabei ist die Abkürzung in Klammern zu vermerken; später ist nur die Abkürzung zu verwenden,
fällt den Dezernenten wohl sehr schwer.
Ein Beispiel aus dem Nachtragshaushalt:
IV. Es dient zur Kenntnis, dass die Kernphase der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) „Am Riedberg“ in Umsetzung des Stadtverordnetenbeschlusses § 3617 vom 12.09.2013, im Treuhandverhältnis zum 30.06.2016 abgeschlossen und die Satzung über die förmliche Festlegung des Städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Am Riedberg“ aufgehoben wird. Zur Fortführung und Abwicklung der Infrastrukturmaßnahmen „Am Riedberg“ werden mit dem Nachtragshaushalt 2016 in den Jahren 2016 bis 2019 zusätzlich zu den in der mittelfristigen Finanzplanung 2015-2018 (gemäß Beschlussfassung vom 18.12.2014, § 5379) enthaltenen Beträgen insgesamt investive Auszahlungen in Höhe von 60,48 Mio. € und Einzahlungen in Höhe von 97,16 Mio. € veranschlagt.
Zwei Sätze, 95 Wörter. Kurze, klare Sätze sehen anders aus.
Dabei sollte doch gerade der Haushalt der Stadt Frankfurt so verfasst werden, dass alle Menschen, die in Frankfurt leben, ihn verstehen können. Schließlich betreffen alle im Haushalt enthaltenen Zahlen und Entwicklungen die Frankfurterinnen und Frankfurter unmittelbar.
Antragstellende
- Stadtv. Astrid Buchheim
- Stadtv. Ayse Dalhoff
- Stadtv. Dominike Pauli
- Stadtv. Eyup Yilmaz
- Stadtv. Martin Kliehm
- Stadtv. Merve Ayyildiz
- Stadtv. Michael Müller
- Stadtv. Pearl Hahn