Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Magistrat und der Oberbürgermeister wirken im Rahmen all ihrer Möglichkeiten bzw. als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nassauischen Heimstätte auf eine Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen aller Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaft in Frankfurt nach dem Vorbild der ABG Frankfurt Holding GmbH hin.
- Der Magistrat wirkt auf eine Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen aller Wohnungen der stadtnahen Wohnungsbaugesellschaften in Frankfurt nach Vorbild der ABG Frankfurt Holding GmbH hin.
Begründung
Mit der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf fünf Prozent in fünf Jahren bei allen Wohnungen der ABG Frankfurt Holding GmbH soll der rasante Anstieg der Mietpreise in Frankfurt am Main gestoppt werden.
Neben der ABG Frankfurt Holding GmbH besitzen weitere stadtnahe Wohnungsbaugesellschaften eine Vielzahl von Wohnungen in Frankfurt. Auch die Nassauische Heimstätte als öffentliche Wohnungsbaugesellschaft besitzt einen Wohnungsbestand von rund 16 000 Wohnungen in der Stadt. Eine Kappungsgrenze für die Wohnungen der stadtnahen Wohnungsbaugesellschaften und der Nassauischen Heimstätte, nach Vorbild der ABG Frankfurt Holding, würde sich zusätzlich positiv auf den Wohnungsmarkt auswirken und den Mangel an bezahlbarem Wohnraum zumindest teilweise beheben.
Die Stadt Frankfurt als Gesellschafter und Oberbürgermeister Peter Feldmann als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrats der Nassauischen Heimstätte müssen sich dafür einsetzen, dass auch diese öffentliche Wohnungsbaugesellschaft ihrer Unternehmensleitlinie nachkommt und den Menschen bezahlbaren Wohnraum bietet.
Antragstellende
- Stadtv. Astrid Buchheim
- Stadtv. Ayse Dalhoff
- Stadtv. Dominike Pauli
- Stadtv. Eyup Yilmaz
- Stadtv. Martin Kliehm
- Stadtv. Merve Ayyildiz
- Stadtv. Michael Müller
- Stadtv. Pearl Hahn