Taxistellplätze berücksichtigen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Bei der Neugestaltung von öffentlichen Plätzen ist eine angemessene Anzahl von Taxi-Stellplätzen einzuplanen.
  2. Der Zugang zu Taxi-Stellplätzen ist barrierefrei zu gestalten.
  3. Taxi-Stellplätze sind mit einem Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen auszustatten.

Begründung

Taxen gehören zum ÖPNV-Angebot in einer Stadt. Eine Vielzahl von Menschen ist auf die Nutzung von Taxen angewiesen, die ihre Mobilität gewährleisten. Dies betrifft häufig ältere Menschen und Menschen mit Behinderung. Bei der Umgestaltung öffentlicher Plätze muss daher sichergestellt werden, dass genügend Stellplätze vorhanden sind, um die Mobilität dieser Menschen zu gewährleisten. Zusätzlich müssen die Stellplätze barrierefrei zugänglich sein und mit einem Leitsystem für blinde und sehbehinderte Menschen ausgestattet werden. Nur so ist es den betroffenen möglich auch die Taxen zu erreichen.

Die jeweils benötigte Anzahl an Taxi-Stellplätzen kann mit Hilfe der Taxi-Vereinigung ermittelt werden. So wird eine bedarfsgerechte Ausgestaltung sichergestellt.

Antragstellende

  • Stadtv. Astrid Buchheim
  • Stadtv. Ayse Dalhoff
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Eyup Yilmaz
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Michael Müller
  • Stadtv. Pearl Hahn
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