Die EU-Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen muss bis September 2018 in deutsches Recht übertragen werden. Darin wird nicht nur die Barrierefreiheit nach gängigen Standards vorgeschrieben, sondern auch ihre periodische Überprüfung. Dies ist notwendig, da die nationalen Gesetze nicht harmonieren und oftmals Websites und mobile Anwendungen die Anforderungen trotz Konformitätserklärung nicht erfüllen.
Ich frage den Magistrat:
Wie bereiten sich die Stadt Frankfurt, ihre Behörden und Tochtergesellschaften auf die Erfüllung der Richtlinie vor, insbesondere auf die periodische Überprüfung der Barrierefreiheit?