Kulturförderabgabe für Frankfurt

Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft
Projektgruppe: 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung baldmöglichst einen Entwurf für eine Satzung für eine Kulturförderabgabe in Form einer Aufwandssteuer zur Genehmigung vorzulegen. Hierbei sollen Beherbergungsbetriebe pro Übernachtung an der Finanzierung von kulturellen Aufgaben der Stadt beteiligt werden. Die Abgabe soll 5 % des Übernachtungspreises betragen.

Einnahmen aus der Kulturförderabgabe sollen vorwiegend zielgerichtet für Aufgaben, Leistungen und Angebote in Bereichen kultureller Bildung, Integration, interkultureller Förderung, der Förderung von Kindern und Jugendlichen sowie für den Zugang sozial Benachteiligter zu Bildung und Kultur verwendet werden.

Die konkrete Beschlussfassung über die Verwendung behält sich die Stadtverordnetenversammlung im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanberatungen vor.

Der Magistrat wird beauftragt, mit der Vorlage eines Satzungsentwurfs

  1. eine Einnahmekalkulation bezogen auf das Haushaltsjahr ausgehend von einer 5 %-Abgabe vorzulegen,
  2. die dauerhaften Sach- und Personalaufwendungen p.a. für die Steuererhebung, Eintreibung und Kontrolle darzustellen.

Begründung

Die Haushaltslage der Stadt Frankfurt wird sich in den nächsten Jahren stark verschlechtern. Angesichts dieser dramatischen Entwicklung ist es legitim, neue Einnahmequellen auch über kommunale Steuern zu erschließen, sofern dadurch das soziale Gefüge und die Basis privatwirtschaftlichen Handelns in unserer Stadt nicht beeinträchtigt werden. Die vorgeschlagene Kulturförderabgabe wäre eine geeignete kommunale Steuer.

In Frankfurt gab es im Jahr 2010 insgesamt 6,06 Millionen Hotelübernachtungen – bei einem angenommenen Durchschnittspreis pro Übernachtung von € 95 würde das bei einer Kulturförderabgabe in Einnahmen von € 28.785.000 resultieren.

Eine als örtliche Aufwandsteuer ausgestaltete Kulturförderabgabe wird bereits seit dem 01.01.2005 in der Stadt Weimar erhoben, und seit dem 23.03.2010 auch von der Stadt Köln.

Das  Verwaltungsgericht Köln hat in einem am 20. Juli 2011 bekannt  gegebenen  Urteil vom 6. Juli 2011 die Kulturförderabgabe der Stadt Köln als rechtmäßig bestätigt und die Klage eines Kölner Hotels vollumfänglich abgewiesen. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.)

Auch hessische Städte, allen voran Darmstadt, haben schon vergleichbare Abgaben eingeführt.

Seit 01.01.2010 hat sich der Prozentsatz, mit dem die Umsatzsteuer auf Beherbergungsleistungen weitergegeben wird, von 19 auf 7 % reduziert. In der bisherigen öffentlichen Diskussion wurde bereits die Frage aufgeworfen, ob Geschäftsreisende, soweit sie berufsbedingt in Frankfurt übernachten und vorsteuerabzugsberechtigt sind, ebenfalls zur Kulturförderabgabe herangezogen werden können. Für diese macht es nämlich keinen Unterschied, ob sie wie bisher 19 oder jetzt 7 % Vorsteuern abziehen können. Bei dieser Argumentation bleibt allerdings unberücksichtigt, dass nicht die Umsatzsteuerreduzierung auf Beherbergungsleistungen, sondern die angespannte finanzielle Situation der Stadt Frankfurt Ursache für die Einführung der Kulturförderabgabe ist.

Einnahmen aus der Kulturförderabgabe sollen dazu verwendet werden, politisch priorisierte Leistungen und Maßnahmen aufrecht zu erhalten bzw. ihre Kürzung abzumildern, die der kulturellen Bildung, der Integration, der interkulturellen Förderung, der Förderung von Kindern und Jugendlichen und dem Zugang sozial benachteiligter Schichten zu Bildung und Kultur dienen. Demnach sollen insbesondere durch die Kulturförderabgabe die Angebote der freien Kulturszene, Bürgerzentren, Jugendzentren, Interkulturelle Zentren, Kinder- und Jugendarbeit und Maßnahmen im Bereich von Kreativwirtschaft und Tourismus finanzielle Beiträge erhalten.

Dieser Beitrag wurde unter Anträge abgelegt und mit , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
Nach oben

4 Antworten zu Kulturförderabgabe für Frankfurt

  1. Die Begründung ist mir nicht stichhaltig.
    Eine Abgabe die nur eine einzige Branche bzw. deren Kunden belastet, kann nicht lediglich mit der allgemeinen Haushaltslage begründet werden. Vielmehr müsste begründet werden, warum nicht eine breite Streuung der Belastung durch alle Bevölkerungsschichten angestrebt wird sondern eine solcherart fokussierte Belastung.

    Die Bezeichnung ist in gewisser Weise Etikettenschwindel.
    Sie suggeriert, das eine Abgabe zur Förderung der Kultur (was immer das ist) zweckgebunden erhoben wird. Dies erfolgt üblichweise um Verursacher oder Nutzniesser an den Kosten von Leistungen zu beteiligen, oder für zur Kompensation von Ihnen verursachter gesellschaftlicher Kosten zur Kasse zu bitten. Bei der hier vorgeschlagenen Ausgestaltung ist dies jedoch nicht der Fall, auch wenn die benannten Ziele mit Sicherheit verfolgenswert sind – Sie stehen aber in ausgesprochen losem Zusammenhang zu den Betroffenen der Abgabe.

    • Martin Kliehm sagt:

      Den Antrag haben wir mehr oder weniger kopiert von unseren Kollegen aus Offenbach. Letztlich ist es eine Bettensteuer, jedoch wurde in Darmstadt von Geschäftsreisenden dagegen geklagt mit der Begründung, sie nähmen nicht am kulturellen Leben teil. Somit fördert diese Steuer die kulturelle Infrastruktur und Teilhabe der Allgemeinheit, statt direkt auf die kulturelle Teilhabe der Übernachtenden abzuzielen. Ähnliche Anträge stellten auch die Regierungskoalition (E 1/2012, Punkt 12) und die SPD (E 62/2012). Die Bettensteuer wird kommen.

      • Nun, das die Bettensteuer kommen wird, daran habe ich keinen Zweifel, wie auch die Rentenversicherungspflicht für Selbständige und noch unzählige weitere neue Steuern in nächster Zukunft, alle unter dem hübschen gerechtigkeitsstiftenden „die Reichen zahlens“ oder „die andern zahlens“ Mäntelchen.

        Was micht traurig macht, ist das die Piraten, die in Ihren Grundsätzen was von Transparenz, Vereinfachung, Gleichbehandlung schreiben, im Tagesgeschäft eher zur Vertiefung des Sonderreglungsdschungels beitragen ;-(

        • Martin Kliehm sagt:

          Die Piratenpartei ist nicht die Steuersenkungspartei. Wir sind sozialliberal, nicht wirtschaftliberal. IMHO hält eine Aufschlag von 5% keine Reisenden von Übernachtungen ab, und die Hotels haben weiterhin ihre FDP-Steuergeschenke. In die Stadtkasse bringt es etwa € 28 Millionen jährlich, was die Einnahmeausfälle aus der Stellplatzablöse kompensiert, die uns das Land gestrichen hat.

Kommentare sind geschlossen.