Produktbereich: 98 Zentrale Finanzwirtschaft
Projektgruppe: 98.06 Steuern und steuerähnliche Einnahmen
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird ab dem 1. Juli 2012 wieder auf 490 Punkte erhöht.
Begründung
Der angespannten Haushaltslage kann nicht nur mit Kürzungen und Einsparungen begegnet werden.
Der Gewerbesteuersatz von 460 Punkten in Frankfurt liegt derzeit auf einem Niveau mit der Stadt Leipzig. Auch ein niedriger Satz konnte die Abwanderung der Deutschen Börse von Frankfurt nach Eschborn verhindern. Mit einer Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 490 Punkte zieht Frankfurt gleichauf mit der Stadt München, die trotz ihres Spitzensteuersatzes weiterhin für Unternehmen äußerst attraktiv ist.
Durch eine Erhöhung ist es möglich, den kommenden Haushaltslöchern besser zu begegnen und durch bedachte Investitionen Frankfurt als attraktiven Finanz- und Wirtschaftsstandort zu stärken. Schließlich profitieren auch die Unternehmen von einem wirtschaftlich solidem Frankfurt, Frankfurts öffentlichem Nahverkehr und sozialer Infrastruktur.