Allgemeine Förderung von Bildender Kunst

Produktbereich: 21 Kultur
Projektgruppe: 21.01 kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Etatposten „Allgemeine Förderung von Bildender Kunst – Förderung von Projekten“ wird auf € 500.000 jährlich erhöht.

Begründung

Angesichts der Bedeutung künstlerischer Ideen und kreativer Arbeit für den Standort Frankfurt muss die Finanzierung künstlerischer Projekte deutlich erhöht werden.

Der Etatposten „Allgemeine Förderung von Bildender Kunst – Förderung von Projekten“ ist der einzige Posten im Kulturhaushalt, der die Eigeninitiative von Künstlerinnen und Künstlern sowie die Umsetzung von künstlerischen Ideen direkt honoriert.

KünstlerInnen arbeiten heute weit mehr wie Institutionen. Daher ist es gerechtfertigt, diese neue Herangehensweise entsprechend zu finanzieren.

Immer  mehr KünstlerInnen arbeiten projektorientiert. Zum Beispiel in selbstorganisierten Kunsträumen. Ihre Arbeit richtet sich daher direkt an ein Publikum unter Umgehung traditioneller Instanzen der Vermittlung, wie Galerien, Kunsthallen oder Kunstvereinen.

Um diese projektorientierte Arbeit verwirklichen zu können, nehmen KünstlerInnen daher Ressourcen in Anspruch, die vormals von Institutionen übernommen wurden. Beispielsweise Raummiete, Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung, Katalogherstellung, Honorarzahlungen an Dritte werden direkt von den KünstlerInnen finanziert. So fließen diese finanziellen Mittel in der Regel direkt wieder in kleine und mittelständische Unternehmen und stärken somit die lokale Wirtschaft.

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