Schutz des Schubert-Parks

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Vorlage M 102/2012 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass innerhalb des Schubert-Parks keine neue Bebauung genehmigt wird.

Begründung

Der Park des Frankfurter Ehrenbürgers Bruno H. Schubert wird von den Anwohnern als grüne Lunge geschätzt und ist „hoch bedeutsam für Flora und Fauna“. Diese kann nicht einfach auf begrünte Dächer ausweichen, wenn der Park durch Bauarbeiten verlärmt und Hecken als Lebensräume durch Randbebauung vernichtet werden. Der Garten ist aufgrund des alten und seltenen Baumbestandes sowie des Gesamtensembles unter Denkmalschutz gestellt. Die Einschätzungen von Umwelt- und Denkmalamt zu einer angeblichen Verträglichkeit der Bebauung sind nicht transparent. Es ist unerheblich, ob Bäume gefällt werden oder nicht, wenn der Park als Ganzes durch die Bebauung und Zufahrtswege zergliedert wird und somit als Denkmal seinen Charakter verliert.

Mit einer „behutsamen Nachverdichtung“ hat dies nichts mehr zu tun, wenn in denkmalgeschützte Parks ähnliche Bauten wie in der Darmstädter Landstraße 109 hineingeklotzt werden. Was kommt als Nächstes? Wohnhochhäuser im Anlagenring? Wenn dem neuen Eigentümer „der hohe Erhaltungsaufwand des Gesamtensembles“ zu viel wird, könnte er den Park der Stadt stiften und für die Allgemeinheit öffnen. Darüber hinaus erscheint langfristig ein monatlicher Pflegeaufwand des Gartens im fünfstelligen Bereich als überhöht. Die ungewöhnlich zahlreichen Einwände von Bürgerinnen und Bürgern dürfen nicht zugunsten eines Investors abgetan werden.

Antragsteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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