Der hessische Verkehrsminister Florian Rentsch (FDP) verfügte den Stopp des nächtlichen Tempo-30-Modellversuchs mit der Begründung, die Rechtslage erlaube die Einrichtung nicht.
Ich frage den Magistrat:
Hat der Magistrat die Rechtslage nicht vor der Studie geprüft, und wird er Rechtsmittel gegen die Verfügung des Verkehrsministers einlegen?
Parlis: Frage F 567/2012