Anfrage der ELF Piraten Fraktion gemäß § 50 II Satz 5 HGO
Die Hessische Landesregierung hat mit der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen sowie den Landesverbänden der Krankenkassen und Ersatzkassen in Hessen einen Vertrag zur Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten in „Gebieten mit regionalem Förderbedarf“ geschlossen. Dadurch können unter bestimmten Voraussetzungen Fördermittel bis zu € 50.000 pro Praxis beantragt werden. Gebiete mit regionalem Förderbedarf sind neben ländlichen Regionen auch
- Planungsbereiche, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Hessen Unterversorgung oder in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung festgestellt hat (§ 100 Abs. 1 Satz 1 SGB V),
- Regionen, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Hessen einen zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf festgestellt hat (§ 100 Abs. 3 SGB V),
- Planungsbereiche, bei denen der Versorgungsgrad unter 100% liegt.
In Stadtteilen wie z.B. Westhausen bemängeln Einwohnerinnen und Einwohner eine unzureichende ärztliche Versorgung. Darum bitten wir den Magistrat zu beantworten:
- In welchen Frankfurter Stadtteilen herrscht eine Unterversorgung, insbesondere mit Hausärzten? Wo ist eine Unterversorgung aufgrund des Alters der Hausärzte absehbar?
- Handelt es sich dabei um „Gebiete mit regionalem Förderbedarf“, d.h. könnte eine Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten entsprechend der Vereinbarung gefördert werden? Falls ja, wie spricht der Magistrat potentielle Interessenten an?
- Wie wirkt der Magistrat der ärztlichen Unterversorgung in diesen Stadtteilen entgegen?
Anfragesteller
Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante