Gestaltung von Mischverkehrsflächen für blinde und sehbehinderte Menschen

Antrag der ELF Piraten Fraktion zu M 200 und M 209/2012

Die Magistratsvorlagen M 200 und M 209/2012 sehen in der Kleinen Friedberger Straße, der Gelbehirschstraße und An der Staufenmauer Mischverkehrsflächen (Shared Spaces) vor, welche niveaugleich ohne Bordsteinkante von Hauskante zu Hauskante reichen. Fußgänger-, Rad- und Autoverkehr teilen sich die gleiche, schilderfreie Verkehrsfläche.

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) kritisiert an diesen Mischverkehrs­flächen die folgenden Punkte:

  • Orientierung und Sicherheit für blinde und sehbehinderte Menschen sind in diesen Arealen grundsätzlich nicht gewährleistet;
  • die Fahrbahn ist weder visuell noch taktil erfassbar;
  • Bordsteinkanten als Orientierungshilfe fehlen;
  • die Aufnahme von Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern ist nicht möglich;
  • das Halten und Parken der Kraftfahrzeuge ist in diesen Bereichen nicht geregelt;
  • eine Geschwindigkeitsbeschränkung für diese Bereiche ist nicht gesetzlich festgelegt;
  • Leitlinien und Aufmerksamkeitsfelder in diesen Bereichen stellen keine Verkehrszeichen im Sinne der StVO dar.

Die Protokolle der Planungswerkstätten zum Shared Space im Ortskern von Nieder-Erlenbach bestätigen diese Punkte weitgehend. Hauptsorgen betreffen auch hier fehlende Schutzzonen, unangepasste Geschwindigkeiten und rücksichtsloses Parken.

Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung für Mischverkehrsflächen folgende Grundsatzregelung, basierend auf den Empfehlungen des DBSV, beschließen:

  1. Schutz- und Begegnungszonen müssen visuell und taktil für Blinde und Sehbehinderte erkennbar sein.
  2. Fußgängerinnen und Fußgänger erhalten Vorrang vor Kraftfahrzeugen im Sinne des § 10 StVO.
  3. Eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h wird festgelegt.
  4. Details sind in Abhängigkeit von den lokalen Gegebenheiten und Voraussetzungen mit den Beteiligten des „Arbeitsplans Barrierefreiheit“ und dem zuständigen Ortsbeirat gemeinsam zu entwickeln und bei den Umgestaltungen zu berücksichtigen.

Antragsteller

Stv. Martin Kliehm
Stv. Herbert Förster
Stv. Luigi Brillante

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