Bildende Kunst honorieren

Produktbereich: 21 Kultur
Projektgruppe: 21.01 Kulturelle Dienstleistungen und Projekte

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Etatposten „Allgemeine Förderung von Bildender Kunst – Förderung von Projekten“ wird auf € 230.000 jährlich erhöht.

Begründung

Der Etatposten „Allgemeine Förderung von Bildender Kunst – Förderung von Projekten“ ist der einzige Posten im Kulturhaushalt, der die Eigeninitiative von Künstlerinnen und Künstlern und die Umsetzung von künstlerischen Ideen direkt honoriert. Seit 2011 ist dieser Posten um knapp 22 % von € 89.333 auf € 70.000 gekürzt worden, anstatt die Bedeutung von künstlerischen Ideen und kreativer Arbeit für den Standort Frankfurt zu honorieren und weiter auszubauen.

Immer mehr Künstlerinnen und Künstler arbeiten projektorientiert, zum Beispiel in selbstorgani­sierten Kunsträumen. Ihre Arbeit richtet sich daher oft direkt an ein Publikum unter Umgehung traditioneller Instanzen der Vermittlung, wie Galerien, Kunsthallen oder Kunstvereinen. Um diese projektorientierte Arbeit verwirklichen zu können, nehmen Künstlerinnen und Künstler daher Res­sourcen in Anspruch, die vormals von Institutionen übernommen wurden. Beispielsweise Raum­miete, Öffentlichkeitsarbeit, Vermittlung, Katalogherstellung und Honorarzahlungen an Dritte werden direkt von den Kulturschaffenden finanziert. Daher ist es gerechtfertigt, diese eigenver­antwortliche Arbeit entsprechend zu unterstützen.

Nicht zuletzt fließen diese finanziellen Mittel in der Regel direkt wieder in kleine und mittelstän­dische Unternehmen vor Ort und stärken die lokale Wirtschaft.

Mit dem derzeitigen Budget wurden 2011 lediglich 58 Kunstprojekte gefördert. In Frankfurt leben und arbeiten jedoch hunderte Bildende Künstlerinnen und Künstler. Allein bei den Frankfurter Ateliertagen der Stadt Frankfurt waren 2012 rund 300 von ihnen beteiligt. Mit dieser Zahl als Grundlage und dem Anspruch, wenigstens die Hälfte dieser Kunstschaffenden mit der in 2011 durchschnitt­lichen Fördersumme von € 1.534 zu unterstützen, erhält man den im Antragstext ge­nannten Betrag. Angesichts der prekären, selbstausbeuterischen Verhältnisse, in denen viele von ihnen leben und arbeiten müssen, ist selbst das eigentlich noch zu wenig.

Statt der momentanen Praxis des Gießkannenprinzips sollte ein ausgewähltes Gremium aus aner­kannten städtischen Kulturreferentinnen und -referenten sowie bereits geförderten Künstlerinnen und Künstlern der vergangenen Jahre im Verhältnis 2 : 3 geschaffen werden, welches über die nachhaltige Vergabe der Mittel entscheidet. Auf diese Weise wird das Frankfurter Kulturleben in der Breite deutlich gestärkt und die Zahl der geförderten Projekte erhöht, um das kreative Potential unserer kulturell attraktiven Metropole zu steigern.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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