Stadthaus barrierefrei

Produktbereich: 13 Stadtplanung
Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung

Im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1720 vom 31.05.2012 zum Etatantrag der Koalition wird der Bau des Stadthauses zementiert. Es handelt sich hierbei um ein öffentliches Gebäude, das auch für Veranstaltungen genutzt werden soll. Die entsprechenden Normen zum barrierefreien Bauen müssen darum eingehalten werden. Der Zugang für mobilitätseingeschränkte Menschen wird bei solchen Bauten in der Regel berücksichtigt, aber die Belange von Menschen mit Sinnesbeeinträchtigungen oft vergessen.

Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

Die DomRömer GmbH stellt für die barrierefreie Planung und Errichtung des Stadthauses aus­reichend Mittel zur Verfügung. Dabei sind die gängigen Baunormen zu beachten, Evakuierungs­möglichkeiten für Menschen mit Behinderungen sowie das Zwei-Sinne-Prinzip. Darunter fallen insbesondere auch

  • Notfallwarnsysteme, die optisch wie akustisch alarmieren,
  • kontrastreiche Gestaltung sowie taktile Elemente wie Bodenindikatoren und Braille-Beschriftung zur Orientierung von Menschen mit sensorischen Beeinträchtigungen,
  • Beschallungssysteme für hörgeschädigte Menschen gemäß Beschluss der Stadtverordnetenver­sammlung § 817 vom 10.11.2011.

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

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