Braille-Beschilderung in der öffentlichen Verwaltung

Produktbereich: alle
Projektgruppe: alle

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In öffentlichen Gebäuden der Stadt Frankfurt sowie stadteigenen Betrieben mit Publikumsverkehr werden Räume, Fahrstühle und Handläufe taktil wahrnehmbar beschriftet.

Begründung

Menschen mit Sehbehinderung sollen sich ohne fremde Hilfe in öffentlichen Gebäuden orientieren können. Eine Nachrüstung in Braille ist für Türschilder und Handläufe z.B. durch Klebefolien mög­lich. In Neubauten und bei Sanierungen sind taktile Beschriftungen in Braille- und Pyramidenschrift vorzusehen.

Türschild mit Braille-Beschriftung

Taktiler Orientierungsplan Beschilderung der Hörsäle für Naturwissenschaften an der Universität Mainz.
Fotos: ELF Piraten Fraktion (CC BY-Lizenz)

Antragsteller

Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante

Dieser Beitrag wurde unter Anträge abgelegt und mit , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
Nach oben