Die Fraport AG hat am 30.07.2012 einen Antrag auf Änderung des Planfeststellungsbeschlusses von 2007 gestellt, der am 17.06.2013 vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung zur Stellungnahme an die Stadt Frankfurt gegeben wurde. In seiner Stellungnahme geht Bürgermeister Cunitz mit keinem Wort auf den Fluglärm ein. Seit 2007 hat sich die Situation dramatisch geändert, und mit dem Terminal 3 soll vor allem die Nordwestlandebahn stärker ausgelastet und die Kapazität um weitere 40 Prozent erhöht werden.
Ich frage den Magistrat:
Warum betonen Sie stets, dass ein Bauantrag wegen des Planfeststellungsbeschlusses nicht abgelehnt werden kann, schweigen sich aber in der Stellungnahme im Verfahren zum Fluglärm aus?
Parlis: Frage F 1029/2013