Die FR berichtete am 7. August 2013 von Kontrollen des 8. Polizeireviers und der Bereitschaftspolizei am Südbahnhof: „Man spreche gezielt ‚Menschen mit Migrationshintergrund‘ an. Wer deutsch und ‚nicht besonders kriminell‘ aussehe, werde nicht kontrolliert“, werden Beamte zitiert. In Frankfurt haben nach jüngsten Statistiken 47,6% der Bevölkerung einen Migrationshintergrund. Die Aussage setzt „nicht-deutsch“ und „kriminell“ gleich. Gerichte haben die Unzulässigkeit des rassistischen und polizeitaktisch ineffizienten Racial Profiling beschieden.
Ich frage den Magistrat:
Was gedenkt der Magistrat gegen die fortdauernde, rechtswidrige, rassistische Diskriminierung der Hälfte der Frankfurterinnen und Frankfurter zu unternehmen?
Parlis: Frage F 1037/2013