Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Im Sinne der Ziffer 2.a des Magistratsberichts M 133/2004, „Bestellung eines Erbbaurechts zum Bau des neuen Portikus und des Brückenturms auf der Maininsel an der Alten Brücke“, wird von einer Bebauung der östlichen Maininsel, Gemarkung Frankfurt, Flur 603, Nr. 85/24, abgesehen.
Begründung
Die Brückengebäude an der Alten Brücke nahmen historisch nie das Format von Türmen an und standen sich nicht gegenüber. Auch ein um 4,5 Meter reduzierter Ostturm wäre etwa doppelt so hoch wie das im 19. Jahrhundert errichtete, im Zuge der Brückenverbreiterung von 1909 abgerissene Gebäude (siehe Abbildung). Es steht zu befürchten, dass der Turm nicht nur das Erscheinungsbild der denkmalgeschützten Alten Brücke, sondern auch das des Ensembles des Mainufers mit Dom, Saalhof, Rententurm, Eisernem Steg und Leonhardskirche beeinträchtigt. Die Notwendigkeit eines Brückenmuseums oder einer Gastronomie an dieser Stelle ist nicht nachvollziehbar. Hingegen ist einzuwenden, dass das Stadtbild im historischen Herzen der Stadt, geleitet von privaten Interessen, verschandelt werden soll.
Antragsteller
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Herbert Förster
Stadtv. Luigi Brillante