Pavillonanlage der Außenstelle der Max-Beckmann-Schule am Riedberg

Im Rahmen des Magistratsvortrags M 254/2013 vom 20.12.2013 wird der Magistrat ermächtigt, für die Außenstelle der Max-Beckmann-Schule am Riedberg eine Pavillonanlage anzukaufen. Bedauerlicherweise wurde der Kauf vom Stadtschulamt bereits am 18.09.2013 freigegeben.

Dieses Vorgehen weist Mängel auf: Es wurden keine Vergleichsangebote eingeholt und somit Vergabevorschriften nicht eingehalten; es fehlt wieder einmal die Wirtschaftlichkeitsberechnung; die Kaufpreise sind größer als der Restwert; die Maßnahme wurde ohne Beschluss der Stadtverordnetenversammlung begonnen; es wurden Verpflichtungen ohne Ermächtigung im Haushaltsplan 2013 eingegangen.

Ich frage den Magistrat:

Sieht der Magistrat in diesem Vorgehen eine Verletzung seiner Amtspflichten sowie der Rechte der Stadtverordnetenversammlung?

Schriftliche Antwort von Stadträtin Sarah Sorge

Nein. Der Kauf der Pavillonanlage ist aufgrund der längeren Standzeit von 5 Jahren wirtschaftlich begründet. Die Finanzmittel dafür sind im Haushalt 2014 angemeldet. Wegen des hohen Zeitdrucks wurde diese Maßnahme durch die Hessen Agentur vorfinanziert. Die Inbetriebnahme der Gymnasialen Oberstufe wäre unter anderen Umständen zum geforderten Zeitpunkt gefährdet gewesen.

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