Keine Diskriminierung von Sexarbeiterinnen und -arbeitern

An diesem Montag wird der Bebauungsplan für das ehemalige Uni-Gelände in Bockenheim im Planungsausschuss erörtert und beschlossen. Die ELF Piraten Fraktion im Römer wehrt sich in diesem Rahmen gegen eine Diskriminierung von Wohnungsprostitution.

„Der Magistrat versucht, seine überholte Sperrgebietsverordnung durch die Hintertür des Bebauungsplans durchzusetzen“, so Martin Kliehm, Fraktionsvorsitzender der ELF Piraten. „Zumal der Hessische Verwaltungsgerichtshof am 31. Januar 2013 die Restriktionen für Wohnungsprostitution gekippt hat.“ In der Urteilsbegründung heißt es, dass diese nur noch dann verboten sei, wenn sie nach außen in Erscheinung tritt und zu erheblichen Beeinträchtigungen führt (Az. 8 A 1245/12). „Das ist ein klares Urteil gegen die moralischen Vorstellungen von vorgestern, wie sie insbesondere noch bei der CDU vorherrschen“, so Kliehm weiter. „Sexarbeit ist seit dem Prostitutionsgesetz von 2002 eine rechtlich anerkannte Dienstleistung. Ihre Ausübung ist ein nach Artikel 12 Grundgesetz garantiertes und vom Bundesverfassungsgericht bestätigtes Recht. Wohnungsprostitution findet heute diskret statt und hat mit der romantisierenden Schmuddelversion von Straßenprostitution, auf die der Magistrat anspielt, nichts zu tun. Hochwertiges Dienstleistungsgewerbe, Kultur und Prostitution sind kein Widerspruch.“

Die ELF Piraten Fraktion fordert in ihrem Antrag zum Magistratsvortrag, den betreffenden Passus aus dem Bebauungsplan Nr. 569 des Campus Bockenheim zu streichen, denn die willkürlichen Verordnungen gehen zu Lasten der Sexarbeiterinnen und -arbeiter. Die Piraten setzen sich bundesweit in ihrem Programm gegen Diskriminierung und Kriminalisierung der Sexarbeit ein. „Wir kämpfen auch in Frankfurt-Bockenheim gegen Doppelmoral und für eine Gleichstellung aller Berufsgruppen“, so Kliehm abschließend.

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