„Standardmäßiger Ausschluss“ von Prostitution

Planungsdezernent Cunitz informierte den Planungsausschuss am 20. Januar 2014, Prostitution werde in Bebauungsplänen „standardmäßig ausgeschlossen“. Ihn zitieren einhellig die Frankfurter Rundschau, die F.A.Z. und die Frankfurter Neue Presse am Folgetag. Es mag der Unachtsamkeit des Fragestellers geschuldet sein, aber ihm ist im Bebauungsplan Nr. 569 zum Campus Bockenheim das erste Mal dieser Passus aufgefallen.

Ich frage den Magistrat:

In welchen konkreten Bebauungsplänen der letzten zwei Jahre sind „Betriebe und Nutzungen, die der gewerblichen sexuellen Betätigung und Schaustellung dienen“ außerdem ausgeschlossen, und inwiefern sieht er eine Gebietsunverträglichkeit des Quartiers in Bezug auf Wohnungsprostitution?

Schriftliche Antwort von Bürgermeister Olaf Cunitz

Das Baugesetzbuch und die Baunutzungsverordnung lassen die Gliederung von Baugebieten und den Ausschluss einzelner Nutzungen zu. Die in Bebauungsplänen festgesetzten Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie zentraler Einrichtungen von Wirtschaft, Verwaltung und Kultur. Um eine lebendige Nutzungsmischung zu erzielen, strebt der Magistrat in Kerngebieten meiste eine Wohnnutzung an. Weiteren Wohnraum – auch in Kerngebieten – zu schaffen, ist wichtiges Ziel der Stadtplanung.

Sobald der Magistrat Wohnnutzungen in einem Kerngebiet vorschlägt, empfiehlt er den Ausschluss von Betrieben und Nutzungen, die der gewerblichen sexuellen Betätigung und Schaustellung dienen, da sie die Wohnnutzung stören. Dies gilt auch für die als gewerblich einzustufende sogenannte Wohnungsprostitution.

In sämtlichen Bebauungsplänen der letzten zwei Jahre, die Wohnnutzung im Kerngebiet vorsehen, wurde die Regelung aufgenommen. Dies waren die Pläne:

  • B847 – Rund um den Henniger Turm vom 20.11.2012
  • B869 – Südlich Ostbahnhofstraße – ehemalige Feuerwache 1 vom 02.07.2013
  • B881 – Taunusanlage 8 vom 16.10.2012

Auch bei früheren Bebauungsplänen, wie beispielsweise dem B867 – Südlich Weißfrauenstraße – ehemals Degussagelände vom 18.05.2010, ist eine entsprechende Regelung enthalten.

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