In der JVA Frankfurt-Preungesheim sitzen derzeit 17 Personen in Abschiebungshaft, obwohl der Bundesgerichtshof festgestellt hat, dass der Vollzug im regulären Justizvollzug rechtswidrig ist. Denn Abschiebungshaft ist keine Strafhaft, besagt auch die EU-Rückführungsrichtlinie. Es gibt daher keinen Grund, Abschiebungshäftlingen das Handy abzunehmen, sie so gut wie den ganzen Tag in der Zelle einzuschließen und zu verhindern, dass sie durch Besuche von Freunden und Angehörigen Kontakt zu ihrem Umfeld halten können.
Ich frage den Magistrat:
Wie setzt sich der Magistrat bei der Hessischen Landesregierung dafür ein, diese rechtwidrigen Zustände zu beenden bzw. die Abschiebehaft ganz abzuschaffen?
Schriftliche Antwort von Stadtrat Markus Frank
Nicht alle in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main I (JVA I) sich in Abschiebehaft befindlichen Ausländer sitzen zwangsläufig auch für die Ausländerbehörde der Stadt Frankfurt am Main ein. Auch die Ausländerbehörden des Umlandes bedienen sich ebenso wie die Bundespolizei dieser Einrichtung.
De facto befinden sich für die Ausländerbehörde Frankfurt am Main aktuell zwei Personen in der JVA I in Abschiebehaft.
Das Landgericht Frankfurt am Main hat zuletzt durch Beschluss vom 11.06.2014 (2-29 T 147/14) in einem hier geführten Beschwerdeverfahren festgestellt, dass Abschiebehaft, insbesondere auch in Ansehung des Vorabentscheidungsersuchens des BGH vom 11.07.2013, in der JVA I zulässig ist.
Unabhängig hiervon sind durch das Hessische Ministerium des Innern und für Sport Bemühungen im Gange, Haftplätze in reinen Abschiebehafteinrichtungen, auch außerhalb Hessens, zum Vollzug der Abschiebehaft bereit zu stellen. Gegenwärtig werden Abschiebehäftlinge von Frankfurt nach Eisenhüttenstadt oder nach Ingelheim verbracht.
Auf Organisation und Ausgestaltung der Haft in den jeweiligen Anstalten haben die Ausländerbehörden keinen Einfluss. Dies liegt regelmäßig im Kompetenzbereich der Anstaltsleitungen und deren vorgesetzten Behörden.