Seit 1992 ist nicht nur eine kostenlose Betreuung der Kinder von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Betriebskindergärten steuerfrei, sondern auch „Arbeitgeberleistungen zur Unterbringung – einschließlich Unterkunft und Verpflegung – und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer*innen in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbringt“.
Dem Arbeitgeber steht es somit frei, diese für Familien erheblichen Kinderbetreuungskosten ganz oder teilweise zu übernehmen. Nach unserem Erkenntnisstand nimmt die Stadt Frankfurt diese Möglichkeit bisher nicht wahr.
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
In Wahrnehmung ihrer Vorbildfunktion als eine der größten Arbeitgeberinnen der Region und in Wertschätzung der Deklaration für ein familienfreundliches Frankfurt übernimmt die Frankfurter Stadtverwaltung Aufwendungen ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für einen Kindergarten- oder vergleichbaren Platz für deren nicht-schulpflichtige Kinder.
Antragsteller
Stadtv. Martin Kliehm
Stadtv. Luigi Brillante
Stadtv. Herbert Förster