Förderprogramm Jugendhilfe in der Schule

Kontext: Frage der Stadtverordneten Merve Ayyildiz, Fraktion DIE LINKE. im Römer, in der Fragestunde der Stadtverordnetenversammlung am 29. Januar 2015

Das Land Hessen kündigte die Unterstützung der Schulsozialarbeit an der Ernst-Reuter-Schule II (ERS), zum 31. Juli 2015. Alternativmittel aus der Unterrichtsunterstützenden sozialpädagogischen Förderung (USF) werden sozialpädagogisch eingesetzt und stehen der Sozialarbeit nicht zur Verfügung. Die Stadt Frankfurt kündigte daraufhin ihre Förderung zum 31. Dezember 2015, die durch das Förderprogramm „Jugendhilfe in der Schule“ ersetzt werden soll. Faktisch bedeutet das eine Kürzung von 3,5 auf 2,5 Stellen für eine achtzügige Schule!

Ich frage den Magistrat:

Wie soll das bisherige Erfolgsmodell auf hohem Niveau erhalten bleiben, nachdem die Koalition sämtliche Etatanträge zur Förderung der Sozialarbeit und Sozialpädagogik an der ERS ablehnte?

Schriftliche Antwort von Stadträtin Sarah Sorge (Grüne):

Die Schulsozialarbeit in der Ernst-Reuter-Schule II in Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt e.V. wurde 1976 als Modellprojekt von der Stadt Frankfurt und vom Land Hessen initiiert und wurde seitdem gemeinsam finanziert. Das Hessische Kultusministerium hat den gemeinsamen Vertrag zwischen der AWO, dem Land Hessen und der Stadt Frankfurt zum Ende des Schuljahres 2014/2015 gekündigt (Landesmittel 85.000 Euro/Jahr).

In einem gemeinsamen Gespräch im November 2014 mit den Beteiligten Schule, Träger, Stadtschulamt Frankfurt, Staatliches Schulamt für die Stadt Frankfurt und Hessisches Kultusministerium wurden die Perspektiven des künftigen Angebotes erörtert. Die wertvolle pädagogische Unterstützung durch die Schulsozialarbeit der AWO wird vom Magistrat und allen Beteiligten sehr geschätzt.

Deswegen soll die Ernst-Reuter-Schule II weiterhin eine kommunal geförderte Jugendhilfe-Ressource im Rahmen des städtischen Förderprogramms Jugendhilfe in der Schule erhalten. Damit verbunden wäre die Anpassung des bisherigen Sonderprojekts (bisher 149.000,00 Euro/Jahr) an die Rahmenstandards des Förderprogramms; die Fördersumme würde in diesem Zusammenhang auf 153.600,00 Euro/Jahr angehoben werden. Die Schwerpunkte des Angebotes an der ERS II würden auch im Rahmen dieses Förderprogrammes inhaltlich umsetzbar sein.

Zum anderen wurden Fragestellungen bezüglich der Beantragung von Landesmitteln mittels Unterrichtsunterstützender sozialpädagogischer Förderung (USF) erörtert. Ein Folgetermin im März 2015 ist bereits terminiert, um die nächsten Schritte mit den Beteiligten abzustimmen und um zu einer für alle Beteiligten tragfähigen Lösung zu finden.

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